freie Impfentscheidung

  • September 2021

Sophie Karbjinski spricht mit Jessica Hamed über freie Impfentscheidung

Sophie Karbjinski ist Schauspielerin

Jessica Hamed ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Abstract Jessica Hamed

Freie Impfentscheidung in Zeiten von 2G?

In vielen Bundesländern haben die Regierungen eine Variante des „2G-Optionsmodells“ eingeführt und damit für Unternehmen einen Anreiz geschaffen, ungeimpfte Menschen [*] von der Teilhabe am öffentlichen Sozialleben auszuschließen. Auch wenn sich Widerstand im Gastgewerbe regt, werden die wirtschaftliche Zwänge gerade die Veranstaltungsbranche zu der Ausgrenzung Ungeimpfter zwingen.

Mit der Umsetzung dieser Regelung haben die Regierenden eine weitere Tabulinie des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats überschritten.

Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen – dazu sogleich – unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind.

Hochproblematisch – und darauf fokussiert sich dieser Beitrag – ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, schließlich ist es wissenschaftlich belegt, dass Geimpfte das Virus – wenn auch mit kürzerer Ansteckungszeit aber nicht weniger infektiös – verbreiten. Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen. Eindrucksvoll zeigte sich dies kürzlich nach einer 2G-Party in Nordrhein-Westfalen: Dort sind inzwischen 81 Clubgänger*innen, bzw. mehr als 20 % aller Besucher*innen als infiziert gemeldet.

Juristisch gesehen ist 2G daher auf allen Prüfungsebenen der Verhältnismäßigkeit als rechtswidrig anzusehen.

Im Einzelnen:

Es besteht für diese Regelung bereits kein legitimer Zweck, denn allein eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems könnte jetzt, nachdem jeder erwachsene Mensch in Deutschland ein Impfangebot hatte, überhaupt Maßnahmen rechtfertigen. Eine solche Überlastung ist indes glücklicherweise nicht ersichtlich und vorsorgliche Verbote sind nicht mehr – so jüngst der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier - zulässig.

Dem Virologen Alexander Kekulé ist ferner in seiner Analyse zuzustimmen, dass aktuell eine „unsichtbare Welle der Geimpften“ für die Verbreitung des Virus mitverantwortlich ist, sodass 2G, wie oben bereits dargelegt, auch als ungeeignet zur Erreichung des Ziels anzusehen ist. 2G-Veranstaltungen stellen nämlich keine virusfreien Schutzzonen dar, sondern vielmehr wird das Virus von dort – häufig mangels Tests unerkannt – in die Bevölkerung, hineingetragen.

Da wissenschaftlich belegt ist, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken und damit gefährden können, stellt die Impfung in erster Linie einen Eigenschutz dar und kann die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften nicht rechtfertigen.

Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:

Denn die Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das Alter, Zeitpunkt der Impfung und Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.

D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „Health Credit System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden. Bei einer gesunden schlanken 30-jährigen Ungeimpften wäre das Risiko eines schweren Verlaufs statistisch erheblich geringer als bei einem 70-jährigen übergewichtigen Geimpften (die Anzahl der Impfdurchbrüche nimmt zudem zu), zumal wenn dessen Impfung einige Monate her ist. Das hieße in der Konsequenz: die junge, gesunde Frau „darf rein“ und der alte, kranke Mann muss draußen bleiben.

Die aktuelle, pauschale Unterscheidung in ungeimpft/geimpft wäre vergleichbar holzschnittartig wie die Festlegung von Feuerwerkverboten an Silvester, gemessen an der Inzidenz der Notfalleinweisungen rund um Neujahr des vorausgegangenen Jahres im jeweiligen Landkreis. Nicht das individuelle Risiko einer Krankenhauseinweisung, sondern lediglich die absolute Zahl dieser Einweisungen in den vorhergehenden Jahren wären dann der Maßstab für Ge- und Verbote. Wird dann noch berücksichtig, dass es gegen Covid Schutzmöglichkeiten, gegen dilettantisches Feuerwerk Dritter aber nicht, zeigt sich, wie undifferenziert das Individuum hier in eine „Sippenhaft“ genommen wird.

An der Stelle ist anzumerken, dass das Übermaß an Vorsicht, welches wir ausschließlich bei Covid walten lassen und dabei sämtliche weitere Lebensrisiken wie andere Erkrankungen, Feinstaub, Straßenverkehr usw. außer Acht lassen, unserer freiheitlichen Verfassung diametral entgegensteht. Die seit Beginn an absurde Beweislastumkehr, dass ein gesunder Mensch, die gegen ihn gerichtete Krankheitsvermutung mittels medizinischer Untersuchung widerlegen muss, wurde nunmehr darin gesteigert, dass ihm sogar die Möglichkeit des Gegenbeweises genommen wird.

Dabei liegt die geeignete Maßnahme auf der Hand: eine Testpflicht auch für Geimpfte; das verbleibende geringe Restrisiko falsch-negativer Tests wäre als selbstgewähltes erlaubtes Risiko vernachlässigbar.

2G-Modelle sind zudem offenkundig auch nicht erforderlich; das mildere Mittel ist 3G - oder besser 2G, verstanden als getestet oder genesen. Die Tests sind auch ausreichend zuverlässig, es spricht nämlich nichts dafür, dass ein getesteter Ungeimpfter eher das Virus verbreitet, als eine ungetestete Geimpfte.

Schlussendlich ist 2G auch nicht angemessen; die Schwere des Grundrechtseingriffs überwiegt offensichtlich den potenziellen Nutzen. Während der Ausschluss aus dem öffentlichen sozialen Leben real besteht, handelt es sich bei der befürchteten Bedrohung des Gesundheitssystems um eine solche, die lediglich auf Modellrechnungen beruht, die sich zudem in den vergangenen Monaten durchgängig als erheblich aggravierend dargestellt haben. Außerdem sind die meisten Parameter, wie etwa die Frage danach, wie viele Menschen prozentual schwer erkranken, hochgradig für Verzerrungen anfällig, was nicht zuletzt an den zahlreichen Defiziten bei der Datenerhebung rund um Corona liegt, worauf der Medizinstatistiker Gerd Antes seit Beginn der Pandemie immer wieder hinwies.

2G, ebenso wie 3G, in dem Fall, dass die Tests kostenpflichtig sind, wie etwa in Rheinland-Pfalz an den Universitäten und Hochschulen, und das Ende der Lohnfortzahlung bei Quarantäne haben den Impfdruck derart erhöht, dass nicht mehr von einer freien Impfentscheidung, sondern von einer Impfpflicht gesprochen werden muss. Soweit führende Politiker*innen immer noch die angebliche Freiwilligkeit hochhalten, können diese Äußerungen nur als zutiefst unaufrichtig angeprangert werden.

[*] Ausweislich einer RKI-Erhebung wollen sich 33,4 % kategorisch bzw. eher nicht impfen lassen (https://taz.de/Ende-der-Coronamassnahmen/!5796072/), das entspricht 25 Millionen Menschen.

Image
  • Audiostream

Es ist Zeit für den Runden Tisch

Mit dem Unterzeichnen der Petition fordern wir einen regelmäßig stattfindenden "Runden Tisch" für das Corona-Krisenmanagement, an dem WissenschaftlerInnen verschiedener Disziplinen mit unterschiedlichen Standpunkten interdisziplinär diskutieren und in bester hermeneutischer Tradition Mehrheit- und Minderheitenmeinungen in ihrem jeweiligen Fachbereich zu Corona und den staatlichen Maßnahmen austauschen. Wichtig ist, dass in diesem Gremium auch WissenschaftlerInnen gehört werden, die nicht in institutioneller staatlicher Abhängigkeit stehen. Sämtliche Ergebnisse und daraus resultierende Maßnahmen sollen transparent mit allen BürgerInnen kommuniziert werden.

* Eure Daten werden nur für die Einreichung der Petition zur Bildung eines "Runden Tisches" und die weitere Information über die Kampagne gespeichert. (Datenschutz)
Das Formular öffnet sich automatisch. Im Anschluss erhaltet Ihr eine E-Mail, mit der Bitte um Bestätigung Eurer Unterzeichnung.
Nur dann können wir Eure Stimme wirklich gültig erfassen.